Werde Fan auf Facebook

Nutzungsbestimmungen FlowTrailWutach™

1. Der FlowTrailWutach™ ist eine öffentliche Sportanlage der Gemeinde Wutach, die allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht.

2. Die Betreuung der Strecke obliegt der Gemeinde Wutach und deren Erfüllungsgehilfen. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und Anordnungen der Gemeindeverwaltung und deren Beauftragten sowie des Forstamtes ist Folge zu leisten.

3. Die Gemeinde Wutach ist bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Info an die Gemeindeverwaltung Wutach unter Telefon: 07709 929690

4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim FlowTrailWutach™ um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren je nach gewählter Strecke leichtes (blaue Markierung), mittleres (rote Markierung) bis hohes (schwarze Markierung) fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike verlangt. Die Gemeindeverwaltung ist befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschließen. Die Benutzung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Die Gemeinde Wutach haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet die Gemeinde Wutach nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der Gemeinde, oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

5. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke der Verletzte zu finden ist. Das Rettungspersonal ist vom jeweils nächst gelegenen öffentlichen Weg aus einzuweisen und zum Unfallort zu geleiten.

6. Bei Unwetterwarnung (vergleiche Deutscher Wetterdienst, www.dwd.de), nach Sonnenuntergang sowie in der Zeit vom 01. November bis 31. März ist die Benutzung der Strecke grundsätzlich für jedermann untersagt. Ausnahmen sind nur in Begleitung eines von der Gemeinde beauftragten Guides zulässig. In den Öffnungsmonaten sind ggf. gesondert ausgewiesenen Öffnungszeiten zu beachten.

7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Für die rot und schwarz markierte Streckenführung wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren.

8. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen.An Trailkreuzungen gilt „rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen! Wir bitten ausserdem um Berücksichtigung der DIMB Trail Ruleswww.dimb.de.

9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind nur in Absprache mit der Gemeindeverwaltung zulässig.

10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt. Erhebliche Unfallgefahr!